Bei Pflegegrad 1 können Sie einen Beratungsbesuch wahrnehmen.
Ab Pflegegrad 2-3 ist es verpflichtend, einen Beratungsbesuch wahrzunehmen bis zum 30.06. und bis zum 31.12.
Ab Pflegegrad 4-5 ist es verpflichtend, einen Beratungsbesuch wahrzunehmen bis 31.03., 30.06.,30.09. und 31.12.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin, gerne melden wir uns auch bei Ihnen wenn eine Überprüfung des Pflegegrades anliegt.